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REACH-Verordnung

REACH bedeutet:
Registrierung, Ermittlung, Autorisierung/Erlaubnis, Restriktion/Beschränkung von Chemikalien“.

Am 28. Oktober 2008 ist von der European Chemicals Agency (ECHA) die erste offizielle Kandidatenliste für den Anhang XIV der REACH-Verordnung (EG 1907/2006) veröffentlicht worden.

Die Inhaltsstoffe der Liste, sind bedenkliche Stoffe, die eine Erlaubnis benötigen. Diese Erlaubnis bestimmt, ob die Inhaltsstoffe in Zukunft verwendet werden dürfen.

Alle chemischen Substanzen werden gemäß europäischer Gesetzgebung auf Risiken und gefahrloser Anwendung kontrolliert. Alle Inhaltstoffe von Waren und alle Inhaltsstoffe für Aufbereitungen und Weiterverarbeitungen müssen vorab pre registriert werden.

Die Lieferanten von denen unsere Folienproduzenten  Rohstoffe beziehen, haben bereits alle ihre Inhaltsstoffe pre registrieren lassen. Folgende Lieferantenverordnungen können Sie hier einsehen:

 "RENOLIT REACH VERORDNUNG"

 "BILCARE REACH VERORDUNG"

 "INTERFOL REACH VERORDNUNG"

 "KLÖCKNER PENTAPLAST REACH VERORDNUNG"

 "ALKOR DRACA REACH VERORDNUNG" 

Die Waren, die wir an Sie liefern, beinhalten mehr als 0,1 % von dem Weichmacher DEHP (di-ethyl-hexyl phtalaat). Dieser DEHP mit der Cas. Nr. 117-81-7 steht auf der Antragsliste und wird  voraussichtlich eine Erlaubnis bekommen.

Die Europäische Union hat bestätigt, dass von DEHP kein allgemeines Risiko ausgeht. Daher sind keine weiteren Maßnahmen für die Handhabung unserer Produkte notwendig. Allerdings ist nach der EU-Verodnung 2005/84EG (22. Änderung der EU-Verordnung 76/769/EG) die Verwendung des Produkts für Spielzeuge und Babyartikel nicht zugelassen.

Auf der Internetseite www.dehp-facts.com finden Sie mehr Informationen über DEHP.

Diese Produktinformationen stützen sich auf den derzeitigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Für Faktoren, die ausserhalb unserer Kenntnis und Kontrolle liegen, kann keine Gewährleistung und Haftung übernommen werden.